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08.05.2020

Rudern im Einer und Zweier wieder möglich !!!

Im Einer und Zweier darf wieder gerudert werden...unter Bedingungen..nach Anmeldung beim Vorstand !
 
Seit dem 5.5.2020 ist durch Verordnung der niedersächsischen Landesregierung der Betrieb und die Nutzung privater Sportanlagen wieder gestattet. Der Vorstand hat daraufhin am 7.5.2020 beschlossen, das Rudern im Einer und Zweier unter bestimmten Voraussetzungen wieder freizugeben. Wir freuen uns über die Möglichkeit, den Ruderbetrieb nun wieder aufnehmen zu können. Die Details sind in dem anhängenden Vorstandsbeschluß geregelt. PDF (530 KB)


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